der 1-2-3-Plakat.de GmbH(Stand Mai 2021)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Gewerbetreibenden („Auftraggeber“) und der 1-2-3-Plakat.de GmbH und mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Gesellschaften („Auftragnehmer“) über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen durch den Auftragnehmer im Bereich der Onlinewerbung. Die Serviceleistungen umfassen die Durchführung von Online Werbemaßnahmen, insbesondere die Konzipierung, Erstellung, Schaltung und Optimierung von Online Bannerwerbung in verschiedensten Netzwerken. Eine detaillierte Auflistung der Serviceleistungen im Bereich Bannerwerbung ist unter den Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers einsehbar.
2.1 Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Das auf der Website 1-2-3-OnlineWerbung.de dargestellte Angebot stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Mit Mausklick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ unterbreitet der Auftraggeber ein verbindliches Auftragsangebot. Nach Eingang des Angebots des Auftraggebers beim Auftragnehmer erhält dieser eine automatisch generierte E-Mail (Auftragseingangsbestätigung), die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt.
Der Auftragnehmer kann das Angebot annehmen, indem er dem Auftraggeber
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Auftraggeber oder einer Weiterleitung des Auftraggebers zu einem Zahlungsdienstanbieter.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
2.2 Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert.
2.3 Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden.
2.4 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist jedoch dazu berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen. Der Auftragnehmer ist ebenso ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.5 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2.6 Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten handelt, hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss anzuzeigen, die Kontaktdaten des Dritten zu übermitteln und zu versichern, entsprechend von diesem Dritten bevollmächtigt zu sein. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber eine Vollmacht des Dritten verlangen.
3.1 Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, sowie aus den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, die von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
3.2 Bei Werbemaßnahmen im Bereich der Onlinewerbung schuldet der Auftragnehmer je nach Auftragsbeschreibung die Schaltung von Werbemitteln auf Online-Medien Dritter (Desktop-/Mobile-Websites, Apps). Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemitteln („Ad-Impressions“) mit den im Auftrag vereinbarten Parametern (Targeting und gewählte Werbeformate). Soweit nicht explizit im Auftrag anders bestimmt wurde, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel und auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung. Ebenfalls kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern) und Ad-Klicks, sondern lediglich die Auslieferung der gebuchten Ad-Impressions.
3.2.1 Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten (Ad-Impressions) erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die auf Grundlage von Daten des Trackingsystems des Auftragnehmers erstellt werden. Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Auftraggebers für Korrekturen des Kampagnen-Ergebnisses nur mit Zustimmung des Auftragnehmers herangezogen werden.
3.2.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten (s. auch Ziffer 4.2 und 4.3) oder die Schaltung oder Auslieferung den berechtigten Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder den berechtigten Interessen des Auftragnehmers selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.
3.2.3 Hat der Auftragnehmer Maßnahmen nach Ziffer 3.2.2 unternommen, steht es dem Auftraggeber frei, dem Auftragnehmer neue Werbemittel bzw. geänderte Werbemittel anzubieten, welche den vertraglichen Anforderungen entsprechen bzw. dem Auftragnehmer den (wieder) rechtmäßigen/zumutbaren Zustand der Werbemittel bzw. der verlinkten Zielseite nachzuweisen und ihm die Fortführung der Vertragsbeziehung anzubieten.
4.1 Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, verschiedene Mitwirkungs-/Beistellpflichten zu erbringen, insbesondere fertige Werbemittel bereitzustellen oder, sofern beauftragt, Fotos und/oder Logos und sonstige Inhalte an den Auftragnehmer termingerecht (gemäß Auftragsbestätigung) zu übermitteln und die Prüfung/Korrektur/Freigabe der vom Auftragnehmer erstellten Werbemittel/Kreativleistungen durchzuführen. Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs-/Beistellpflichten erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss vom Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung. Zusätzlich erhält er für von ihm beizustellende Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben und die Information, wohin diese in welcher Frist zu erfüllen und anzuliefern sind.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche von ihm zu leistenden und freiwillig geleistete Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und er trägt dafür Sorge, dass die von ihm für Online-Werbemaßnahme bereitgestellten Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken. Insbesondere sind keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen zulässig. Der Auftraggeber verwendet und übermittelt an den Auftragnehmer ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte für die Nutzung im jeweiligen Produkt erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen. Er überträgt dem Auftragnehmer die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten, einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung, im erforderlichen Umfang, das zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das dem Auftragnehmer eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.
4.4 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen bei verschiedenen Werbenetzwerken für den Auftraggeber einbucht. Hierbei gelten die jeweiligen Werberichtlinien der Werbenetzbetreiber. Beispielhaft finden Sie hier den Link für das Google Netzwerk: support.google.com/adspolicy/topic/1626336
5.1 Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums.
5.2 Die Leistungszeit gemäß Ziffer 5.1 gilt auch, wenn der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Der Auftragnehmer ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von seiner Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall bestehen.
5.3 Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Starttermin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Werbezeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn und erstreckt sich auf die vereinbarte tatsächliche Laufzeit.
6.1 Wenn der Auftragnehmer für den Auftraggeber Werbemittel erstellt, sind die vom Auftragnehmer entwickelten Werbeideen und computergrafische Umsetzungen (zusammen „Kreativleistung“) geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz.
6.2 Soweit dies nicht im Auftrag oder der Leistungsbeschreibung explizit abweichend vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nur das einfache, nicht übertragbare Recht, die Kreativleistung im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks während der Vertragsdauer zu nutzen. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Kreativleistung darüber hinaus zu nutzen, so ist hierfür eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit dem Auftragnehmer zu schließen.
6.3 Nutzt der Auftraggeber die Kreativleistung oder Teile hiervon ohne entsprechende Nutzungsvereinbarung bzw. über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, steht dem Auftragnehmer hierfür eine Vergütung entsprechend des aktuellen Vergütungsverzeichnisses des Auftragnehmers bzw., falls die Art der Nutzung nicht geregelt ist, eine Vergütung in der markt-üblichen Höhe, zu.
7.1 Die Höhe der Vergütung für den Auftragnehmer ergibt sich aus dem Werbebudget des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Kosten, die bei den verwendeten Netzwerken anfallen, um die vertraglichen festgelegten Leistungen (Ad-Impressions) zu erfüllen.
7.2 Die in der Vergütung enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der vom Auftragnehmer übermittelten Auftragsbestätigung. Sie können Vertriebsleistungen von Kooperationspartnern des Auftragnehmers enthalten.
7.3 Bei der Erstellung von Kreativleistungen werden Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung marktüblichen Preisen, berechnet.
7.4 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
8.1 Der Auftraggeber wählt mit seiner Bestellung aus den folgenden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten verschiedenen Zahlungsmodalitäten aus:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme des Auftrags von einer anderen, als vom Auftraggeber gewünschten Zahlungsmodalität abhängig zu machen. Er wird dies dem Auftraggeber nach Eingang der Bestellung mitteilen.
8.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Auftraggeber zu versenden.
8.3 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung mit Vertragsschluss.
8.4 Verletzt der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen im nicht unerheblichen Umfang oder besteht begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, auch vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
9.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
9.2 Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Schadenssumme beschränkt, die von ihm bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.
9.3 Der Auftragnehmer bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung von Auftragnehmer. Die Haftung von Auftragnehmer für eine Nichterreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
9.4 Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z.B. Kündigung des Auftragnehmers wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber) oder kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit und Erfüllungsort ist Bünde.
10.2 Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt auch per E-Mail, zum Teil automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Auftragnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
10.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
10.4 Der Auftragnehmer ist zu Änderungen der AGB oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
10.5 Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die auf 1-2-3-OnlineWerbung.de einsehbar ist.